Wie wird Doping bestraft?

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Nach dem Welt-Anti-Doping-Code wird Doping definiert als das Auftreten von einer oder von mehreren Anti-Doping Regelverletzungen, wie sie in Artikel 2.1 bis Artikel 2.10 des Codes beschrieben sind. Bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen drohen harte Sanktionen, je nach Art des Verstoßes. Diese Sanktionen sind im Artikel 10 des Welt-Anti-Doping-Codes im Detail erläutert.

In manchen Ländern drohen Sportlern sogar Geld- und Haftstrafen. Verbände und Organisationen verlieren ihre Fördermittel, wenn sie nicht aktiv gegen Doping auftreten.

Sportrechtliche Sanktionen

Regelstrafe

  • Disqualifikation vom Wettkampf - Annullierung von Ergebnissen
  • Verlust von Medaillen, Punkten, Preisen
  • Erster Verstoß: Sperre für 4 Jahre
  • Zweiter Verstoß: Sperre auf Lebenszeit

Je nach Art des Verstoßes ist eine Verwarnung, eine Sperre von mindestens 3 Monaten bis zu einer Sperre auf Lebenszeit möglich, der Welt-Anti-Doping-Code erlaubt eine individuelle Beurteilung der Fälle.

Ausnahmen von der Regelstrafe

  • Spezielle Substanzen - Nachweis des Athleten das Substanz nicht zur sportlichen Leistungssteigerung eingesetzt wurde - Warnung bis hin zu 1 Jahr Sperre.
  • Fehlende Angaben zum Aufenthaltsort  und/oder verpasste Tests - mindestens 3 Monate Sperre, maximal 2 Jahre
  • Besitz, Handel oder Weitergabe einer verbotenen Substanz oder Methode - 4 Jahre Sperre bis zu lebenslang auch schon beim ersten Verstoß
  • Finanzielle Sanktionen - Eine verhängte finanzielle Sanktion kann nicht dazu genutzt werden, die Dauer einer Sperre oder andere ansonsten gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code geltende Sanktionen herabzusetzen.

Kronzeugenregelung

Artikel 10.5.3: Wesentliche Unterstützung bei der Aufdeckung oder dem Nachweis eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen ("Kronzeugenregelung")

Wenn ein Athlet "wesentliche Unterstützung geleistet hat, auf Grund derer die Anti-Doping-Organisation den Anti-Doping-Verstoß einer anderen Person aufdeckt oder nachweist oder auf Grund derer ein Strafrechts- oder Disziplinarorgan eine Straftat oder den Verstoß gegen berufsethische Regeln seitens einer anderen Person aufdeckt oder nachweist." - Reduktion um bis zu ¾ der Sperre möglich

Status während der Sperre

Ein gesperrter Athlet darf weder an Wettkämpfen, die direkt oder indirekt von einem Unterzeichner des Welt-Anti-Doping-Codes organisiert werden, teilnehmen, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder organisiert werden. Verstößt er gegen diese Bestimmung, kann die ursprüngliche Sperre erneut verhängt werden.

Ein gesperrter Athlet oder eine andere gesperrte Person muss sich weiterhin Dopingkontrollen unterziehen, kommt (oder bleibt) automatisch für diese Zeit in den obersten Testpool und muss Aufenthaltsmeldungen abgeben.

Strafrechtliche Konsequenzen

Der Besitz, Handel bzw. die Weitergabe von Dopingsubstanzen wird in Österreich mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet.

Zusätzlich können auch dopende Sportler zur Verantwortung gezogen worden, indem ihnen Sportbetrug im Sinne des § 147 STBG (mehr als geringer Schaden, systematisches Doping, etc.) nachgewiesen wird. Der Strafrahmen beträgt bis zu 10 Jahre.

Weitere Sanktionsmöglichkeiten

  • Verlust bzw. Rückzahlung von Sponsorgeldern
  • Verlust bzw. Rückzahlung von Fördermitteln
  • Verlust von Kaderplätzen (Heeressport, etc.)
  • Lebenslanger Ausschluss von Olympischen Spielen
  • (Lebenslanger) Ausschluss von Veranstaltungen