Die wichtigsten Anti-Doping Aktivitäten

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Die Anti-Doping Bewegung beginnt schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts, hat aber erst zur Jahrtausendwende entscheidende Impulse bekommen, um sinnvolle und langfristig erfolgreiche Anti-Doping Arbeit leisten zu können.

1910 Erster Doping-Nachweis (Pferde)

Dem russischen Chemiker Bukowski gelingt mit dem Nachweis von Alkaloiden im Speichel der Pferde zum ersten Mal die systematische Anwendung von Dopingsubstanzen.

1920 erstes Dopingverbot bei Olympischen Spielen

Erstes offizielles Dopingverbot bei den Olympischen Spielen in Anvers für den Marathon: bei Doping droht die Disqualifikation.

1928 Erstes offizielles Dopingverbot (IAAF)

Die internationale Amateur-Athleten-Vereinigung (International Amateur Athletic Federation, kurz IAAF) verbietet Doping offiziell.

1963 erste österreichische Dopingkommission

1963 wurde die erste österreichische Dopingkommission unter Ludwig Prokop gegründet. Sie war angesiedelt im Unterrichtsministerium. Die erste europäische Tagung über das "Doping und die biologische Vorbereitung des Wettkampfsportlers" wurde abgehalten.

1965 Erste Anti-Doping Gesetze

In Frankreich und wenig später auch in Belgien werden die ersten Anti-Doping Gesetze erlassen. Neben sportrechtlichen und finanziellen Strafen können auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden.

1966 Erste Dopingkontrollen bei Weltmeisterschaften

Der Internationale Radsportverband (UCI) und der Internationale Fußballverband (FIFA) führen Kontrollen bei ihren Weltmeisterschaften durch.

1967 IOC-Medical List

Das neustrukturierte Medical Committee des Internationalen Olympischen Committees (IOC) gibt die erste Verbotsliste für Olympische Spiele heraus. Verboten werden lediglich Stimulanzien und Narkotika. Allerdings ist die Dopingliste des IOC nicht das einzig bindende Dokument. Sportverbände erstellen ihre eigenen Listen von verbotenen Methoden und Substanzen.

1968 Erste Dopingkontrollen bei Olympischen Spielen

Bei den Olympischen Spielen in Mexico und Grenoble werden erstmals Dopingkontrollen bei Olympischen Spielen durchgeführt. Kontrolliert werden Substanzen gemäß der Medical List.

1985 Anti-Dopingbestimmungen der Bundessportversammlung

Die Österreichische Bundesportversammlung beschließt am 8. März 1985 einheitliche Anti-Doping Bestimmungen für die Fachverbände.

1989 Anti-Doping Konvention des Europarates

Am 16. November 1989 wird in Straßburg die Anti-Doping Konvention des Europarates beschlossen. Zielsetzung der Konvention ist die Harmonisierung der unterschiedlichen Anti-Doping-Vorschriften und die verstärkte Zusammenarbeit der Vertragsparteien in Hinblick auf das Ziel, das Problem Doping im Sport zu reduzieren.

1990 verschärfte Anti-Dopingbestimmungen der BSO

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) beschließt am 9. März 1990 strengere Anti-Doping Bestimmungen und gründet das "Österreichische Dopingcomité".

1991 Ratifizierung der Anti-Doping Konvention

Die Anti-Doping Konvention des Europarates wird vom österreichischen Nationalrat genehmigt.

1998 Gründung des Vereins "ÖADC"

Das "Österreichische Anti-Doping Comité" (ÖADC) wird aus der BSO ausgegliedert und als eigenständiger Verein gegründet.

1999 1. World Conference on Doping in Sport / Gründung der WADA

Als Reaktion auf den Dopingskandal bei der Tour de France 1998 wird im Februar 1999 die erste "World Conference on Doping in Sport" in Lausanne abgehalten. Durch die Beschlüsse dieser Konferenz wird am 10. November 1999 die "World Anti-Doping Agency" (WADA) gegründet.

2002 Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention

Am 12. September 2002 wird in Warschau das Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention beschlossen und noch im selben Jahr von Österreich ratifiziert. Vereinbart wird die Anerkennung und Zusammenarbeit mit der WADA, die internationale gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen sowie die die Einhaltung international verbindlicher Normen.

2002 Novelle des Arzneimittelgesetzes

Mit 1. März 2002 wird das österreichische Arzneimittelgesetz im Sinne der Anti-Doping Konvention durch Verbotstatbestände im Hinblick auf Doping (Handel, Weitergabe) novelliert.

2003 2. World Conference on Doping in Sport

Am 5. März 2003 tagen auf der 2. Anti-Doping Weltkonferenz in Kopenhagen rund 1200 Delegierte als Repräsentanten von 80 Regierungen, dem Internationalen Olympischen Committee sowie den nationalen Olympischen Comités, dem Internationalen Paralympischen Komitee sowie den nationalen paralympischen Comités, allen Olympischen Sportarten, Athleten sowie internationalen wie nationalen Anti-Doping Organisationen. Sie beschließen einstimmig den Welt-Anti-Doping-Code als Basis der Anti-Doping Arbeit im Sport. In der "Deklaration von Kopenhagen" unterzeichnen die Vertreter der Regierungen - unter ihnen auch Österreich - bei dieser Konferenz, dass sie den Welt-Anti-Doping-Code politisch und moralisch unterstützen. Mittlerweile sind es mehr als 190 Staaten.

2004 In-Kraft-Treten des ersten Welt-Anti-Doping-Codes

Mit 1. Jänner 2004 tritt der erste Welt Anti-Doping Code (WADC) und die angeschlossenen Internationalen Standards in Kraft. Wesentliche Neuerung ist unter anderem die Einführung einer für alle Unterzeichner gültigen Verbotsliste, die Vereinheitlichung von Sanktionsmaßnahmen und die Durchführung von Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen.

2005 UNESCO-Konvention

Das erste weltweite, für Staaten verbindliche normative Instrument der Anti-Doping Arbeit wird auf der 33. Generalkonferenz der UNESCO am 18. Oktober 2005 in Paris verabschiedet. Es soll die Regierungen auf Basis der Konvention des Europarates stärker als bisher in die Anti-Doping Arbeit einbinden. Bestandteil des Übereinkommens ist auch eine Liste verbotener Substanzen, womit erstmals ein globaler Standard gesetzt wird.

2006 Erstes österreichisches Anti-Doping Bundesgesetz

Mit dem "Bundesgesetz mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird" tritt am 19.  Mai 2006 das erste "Anti-Doping Bundesgesetz" in Kraft. Erstmals werden in Österreich die Anti-Doping Maßnahmen durch ein Gesetz geregelt. Die Sportförderung der Verbände ist an die Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen geknüpft.

2007 In Kraft Treten der UNESCO-Konvention

Luxemburg ratifiziert die Konvention am 11. Dezember 2006 als dreißigster Staat, damit kann das Übereinkommen drei Monate nach Eingang der Ratifizierungsurkunde in Paris am 1. Februar 2007 in Kraft treten. Über 100 Staaten haben diese Konvention ratifiziert.

2007 Anti-Doping Bundesgesetz 2007

Am 29. Juni 2007 tritt das Anti-Doping Bundesgesetz 2007 in Kraft. Die Regelungen des ersten Bundesgesetzes werden präzisiert und verschärft. Erstmals wird ein Nationaler Testpool gesetzlich geregelt, um Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen besser durchführen zu können. Durch das Gesetz wird auch die (Neu-) Gründung einer "Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung" geregelt.

2007 3. World Conference on Doping in Sport

Bei der 3. Welt Anti-Doping Konferenz in Madrid wird die Überarbeitung des Welt-Anti-Doping-Codes diskutiert. Als wesentliche Neuerung werden flexiblere Strafen je nach individueller Sachlage, ein verpflichtender täglicher 1-Stunden Time Slot, an dem die Testpool-Athleten auf jeden für Kontrollen zur Verfügung stehen müssen und die zwingende Suspendierung bei positiver A-Probe beschlossen.

2008 Gründung der NADA Austria

Die Nationale Anti Doping Agentur GmbH (NADA Austria) wird am 1. Juli 2008 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Wien gegründet. Sie ist übernimmt die gesetzlichen Verpflichtungen der "Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung". Die Hauptaufgabe der NADA Austria ist die Anti-Doping Arbeit im Sport durch ein effizientes, modernes Dopingkontrollsystem und Prävention im Sinne von Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung.

2008 1. Novelle des Anti-Doping Bundesgesetz 2007

Am 08. August 2008 tritt die Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007 in Kraft. Erstmals werden gerichtliche Strafbestimmungen für Besitz, Handel und Weitergabe festgelegt. Je nach Art des Vergehens sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahre möglich.

2009 1. Novelle des Welt-Anti-Doping-Codes

Mit 1. Jänner 2009 tritt die Novelle des Welt-Anti-Doping-Codes in Kraft.

2010 2. Novelle des Anti-Doping Bundesgesetz 2007

Am 30. Dezember 2009 tritt die zweite Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007 in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind - neben einer Anpassung an den neuen Welt-Anti-Doping-Code - das verstärkte Augenmerk auf Dopingprävention, effizientere Sanktionsmöglichkeiten gegen "Doping-Hintermänner", die Rückzahlung und zukünftiger Ausschluss von Fördermitteln bei Dopingverstößen und die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit zwischen staatlichen Ermittlungsbehörden und NADA Austria.

Zusätzlich wurde mit dem Tatbestand des Sportbetruges durch Doping der Betrugsparagraph im Strafgesetzbuch erweitert. Dopende Sportler müssen je nach Schwere des individuellen Falles mit Haftstrafen bis zu 10 Jahren rechnen.

2013 2. Novelle des Welt-Anti-Doping-Codes

Bei der Welt Anti-Doping Konferenz in Johannesburg wird die Überarbeitung des Welt-Anti-Doping-Codes beschlossen. Als wesentliche Neuerung werden strengere, aber flexiblere Strafen je nach individueller Sachlage und ein verstärkter Fokus auf die Hintermänner von Doping festgelegt. Um die Gefahr von unabsichtlichen Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen zu verringern, zählt nunmehr eine beliebige Kombination von drei „Missed Tests“ oder „Filing Failures“ innerhalb von 12 Monaten (früher 18 Monate) als Verstoß. Entsprechend der Entwicklungen der letzten Jahre wird ein Schwerpunkt auf die Implementierung noch effizienterer Kontroll- und Ermittlungsmöglichkeiten gelegt. 

2015 3. Novelle des Anti-Doping Bundesgesetz 2007

Mit 1. Jänner 2015 tritt der Welt-Anti-Doping-Code 2015 und die dritte Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007 in Kraft. Wesentliche Neuerungen waren die Anpassung des Gesetzes an die Vorgaben des WADC 2015, eine klare Trennung zwischen der NADA Austria, der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) und der Unabhängigen Schiedskommission (USK) und eine Risikoabschätzung beim Nationalen Testpool.