Heutige Definition
Die Dopinggeschichte weist mehrere unterschiedliche Definitionen des Begriffes auf. Die aktuelle und offizielle Dopingdefinition basiert auf dem Welt-Anti-Doping-Code und lautet wie folgt:
"Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis 2.10 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen."
- Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper eines Sportlers
- (Versuchte) Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode
- Umgehung der Probenahme bzw. Weigerung oder Versäumnis, eine Probe abzugeben
- Meldepflichtverstöße
- (Versuchte) unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontroll-Verfahrens
- Besitz einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode
- Das (versuchte) Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden
- Die (versuchte) Verabreichung von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden bei Sportlern
- Beihilfe (z.B. Anleitung, Verschleierung)
- Verbotener Umgang mit einer gesperrten Betreuungsperson
(vereinfachte Darstellung)
Grundlage dieser Vorschriften ist die jeweils aktuelle Verbotsliste [http://www.nada.at/de/medizin/verbotsliste/].
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