Heutige Definition

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Die Dopinggeschichte weist mehrere unterschiedliche Definitionen des Begriffes auf. Die aktuelle und offizielle Dopingdefinition basiert auf dem Welt-Anti-Doping-Code und lautet wie folgt:

"Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis 2.10 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen."

  1. Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper eines Sportlers
  2. (Versuchte) Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode
  3. Umgehung der Probenahme bzw. Weigerung oder Versäumnis, eine Probe abzugeben
  4. Meldepflichtverstöße
  5. (Versuchte) unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontroll-Verfahrens
  6. Besitz einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode
  7. Das (versuchte) Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden
  8. Die (versuchte) Verabreichung von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden bei Sportlern
  9. Beihilfe (z.B. Anleitung, Verschleierung)
  10. Verbotener Umgang mit einer gesperrten Betreuungsperson

(vereinfachte Darstellung)

Grundlage dieser Vorschriften ist die jeweils aktuelle Verbotsliste [http://www.nada.at/de/medizin/verbotsliste/].