Meldepflichten der Testpoolsportler

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Zentrales Element eines effektiven Dopingkontrollsystems sind unangekündigte Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen. Jede Vorwarnzeit könnte die Möglichkeit der Manipulation schaffen. Eine unangekündigte Dopingkontrolle ist jedoch ohne genaue und aktuelle Informationen über den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit eines Athleten wirkungslos und oft unmöglich.

Da diese genauen Informationen bzw. der damit verbundene Aufwand nicht von jedem Sportler verlangt werden kann, werden für ausgewählte Leistungs- und Spitzensportler zwei Testpool-Segmente definiert.

Einteilung in zwei Testpool-Segmente

Die österreichischen Bundes-Sportfachverbände übermitteln Informationen über ihre Kadersportler bzw. in Frage kommende Athleten, sowie zu deren Erreichbarkeit (Postanschrift, Email-Adresse, Telefonnummer, etc.)

Die Zuordnung der Sportarten bzw. Sportler erfolgt anhand einer sportartspezifischen und einer individuellen Risikoabschätzung mit mehreren Kriterien (Nationale Bedeutung der Sportart, Finanzielle Anreize, Leistungsniveau, etc.). 

Meldepflichten

Athleten müssen je nach Testpoolzugehörigkeit unterschiedliche Meldepflichten erfüllen. Es ist die Aufgabe der Athleten, dass sie ausreichend detaillierte Informationen zur Verfügung stellen, um Kontrollen möglich zu machen. Die strengsten Auflagen haben Athleten des Topsegment:

Topsegement

Für jeden Tag die Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie sportbezogene Aktivitäten (z.B. Training, Wettkämpfe) = "Whereabouts". Selbstverständlich können und müssen diese Angaben bei Bedarf stets aktualisiert werden.

Zusätzlich muss ein Athlet des Topsegmentes für jeden Tag des folgenden Quartals eine Stunde zwischen 6 und 23 Uhr angeben = "1-Stunden-Testing-Slot".

Basissegment

Athleten im Basissegment haben ähnliche Pflichten wie im Topsegement, allersdings müssen sie den 1-Stunden-Testing-Slot nicht angeben.

Verstöße gegen diese Bestimmungen

Werden die Meldepflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann es Sanktionen (Kontroll- oder Meldepflichtversäumnisse) geben. Zu beachten ist, dass die Meldepflichtversäumnisse bzw. Kontrollversäumnisse aller zur Anordnung von Dopingkontrollen berechtigten Organisationen (NADO, WADA, Internationaler Fachverband) gegenseitig anerkannt und kombiniert werden.

Jede Kombination aus 3 Meldepflichtversäumnissen und Kontrollversäumnissen innerhalb einer laufenden Periode von 12 Monaten bedeutet einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und führen zur Einleitung eines Verfahrens. Die Regelstrafe beträgt mindestens 1 Jahr Sperre.