Dopingkontrollen

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Wer kann kontrolliert werden?

Die Anti-Doping Bestimmungen gelten grundsätzlich für den gesamten organisierten Sport. Laut Anti-Doping Bundesgesetz können alle Personen getestet werden, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer aus Bundessportfördermitteln geförderten Organisation (zumeist Bundes-Sportfachverbände) sind, oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die von einer dieser Organisationen veranstaltet werden.

Testpool und Meldepflichten

Dopingkontrollen dienen dem Schutz der sauberen Sportler und werden – so die Vorgabe der WADA – in jedem Land gemäß dem "International Standard for Testing and Investigations" durchgeführt. Ziel dieses Regelwerks ist es, intelligente Dopingkontrollen durchzuführen und den Spielraum für Betrüger möglichst gering zu halten. Wesentliches Element eines modernen Dopingkontroll-Programms sind unangekündigte, unvorhersehbare Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen, da zahlreiche Dopingpraktiken in diesem Zeitraum angewandt werden, bspw. zum Muskelaufbau, zur Steigerung der Ausdauerfähigkeit oder zur schnelleren Regeneration.

Um unangekündigte Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen durchführen zu können, müssen Spitzensportler, die dem sogenannten "Nationalen Testpool" zugeteilt wurden, ihre Aufenthaltsinformationen ("Wherabouts") im Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS) [http://www.nada.at/de/kontrolle/dopingkontrolle/adams/] bekannt geben. Gefordert ist dabei keine 24-Stunden-Überwachung, sondern die Angabe der täglichen Übernachtungsadresse sowie regelmäßiger Aktivitäten (z.B. Training). Sportler, die dem Topsegment des Testpools zugeteilt wurden, müssen zusätzlich für jeden Tag eine Stunde angeben, in der sie auf jeden Fall für eine Dopingkontrolle zur Verfügung stehen.

Kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden, weil der zu testende Sportler nicht zu der von ihm angegebenen Zeit am von ihm angegebenen Ort auffindbar ist, so bedeutet dies in der Regel ein "Kontrollversäumnis" ("missed test"). Fehlerhafte Angaben zur täglichen Übernachtungsadresse bzw. den regelmäßigen Aktivitäten können als "Meldepflichtversäumnis" ("filing failure") geahndet werden.

Jede Kombination aus insgesamt drei „Meldepflichtversäumnissen“ oder „Kontrollversäumnissen“ (einbezogen werden auch Versäumnisse gegenüber dem internationalen Verband) innerhalb einer laufenden Periode von 12 Monaten führt zu einem Prüfantrag auf Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Die Mindestsanktion für einen festgestellten Verstoß beträgt ein Jahr Sperre.  

Auswahl der Sportler

Die Auswahl der Sportler erfolgt durch die verantwortlichen Anti-Doping-Organisationen. Als wichtige Kriterien dienen unter anderem das Dopingrisiko einer Sportart, die individuelle Leistungsentwicklung, finanzielle Anreize, nationale Bedeutung der Sportart sowie allfällige Verdachtsmomente. Die Auswahl kann ganz gezielt erfolgen ("target testing"), aber auch anhand festgelegter Kriterien (z.B. Platzierung im Wettkampf, Los).

Die NADA Austria hat für die Beratung bei der ­Erstellung des Dopingkontrollplans eine Auswahlkommission eingerichtet. Die Aufgabe dieser Kommission ist es, auf der Basis objektiver und nachvollziehbarer Kriterien, Vorgaben für eine effektive und intelligente Auswahl der Dopingkontrollen zu erstellen und diese regelmäßig den neuesten Erkenntnissen anzupassen.

Beauftragung des Dopingkontroll-Teams

Die Dopingkontrollore erhalten von der verantwortlichen Anti-Doping Organisation den Auftrag, den bzw. die ausgewählten Sportler in einem bestimmten Zeitraum zu testen.

Der Auftrag zu einer Dopingkontrolle kann von einer Nationalen Anti-Doping Agentur oder dem zuständigen Internationalen Fachverband kommen. Diesem Auftrag liegen die vom Sportler angegebenen Aufenthaltsmeldungen bei, aufgrund derer der Dopingkontrollor seinen Auftrag erfüllen kann.

In Österreich gilt gemäß Anti-Doping Bundesgesetz das Vier-Augen-Prinzip. Dopingkontroll-Teams der NADA Austria bestehen immer aus zwei Personen, einem Dopingkontrollor und seinem Assistenten.

Benachrichtigung / Aufforderung

Ein Mitglied des Dopingkontroll-Teams oder eine von diesem authorisierte Aufsichtsperson (Chaperon) setzt den Sportler darüber in Kenntnis, dass er für die Dopingkontrolle ausgewählt wurde. Dabei werden dem Sportler der offizielle Ausweis und der Auftrag zur Dopingkontrolle vorgelegt und mitgeteilt, im Auftrag welcher Einrichtung die Probennahme erfolgt.

Der Sportler wird über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt und wird ersucht, durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass er über die bevorstehende Dopingkontrolle in Kenntnis gesetzt wurde. Im Falle eines minderjährigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Sportlers kann auch eine dritte Partei benachrichtigt werden und bei der Dopingkontrolle anwesend sein. Jeder Sportler hat das Recht, sich bei einer Dopingkontrolle von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen.

Die Umgehung einer Probe (Verweigerung, Nichterscheinen, etc.) gilt als Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen und kann mit bis zu zwei Jahren Sperre sanktioniert werden.

Ort der Dopingkontrolle

Der Sportler wird ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung bis zum vollständigen Abschluss der Dopingkontrolle vom Dopingkontroll-Team oder einer authorisierten Aufsichtsperson begleitet und beaufsichtigt.

Nach erfolgter Benachrichtigung sollte der Sportler so schnell wie möglich, jedenfalls innerhalb der durch das Dopingkontroll-Team festgesetzten Frist, beim Ort der Dopingkontrolle erscheinen. In Ausnahmefällen (Pressekonferenz, Abschluss einer Trainingseinheit, o.Ä.) kann der Dopingkontrollor dem Sportler ein verspätetes Erscheinen bei der Dopingkontrollstation zugestehen.

Am Ort der Dopingkontrolle weisen sich die Mitglieder des Dopingkontroll-Teams (erneut) aus, auch der Sportler wird gebeten, sich per Lichtbildausweis auszuweisen. Der Sportler erhält Gelegenheit, seinen Flüssigkeitshaushalt auszugleichen.

Blutentnahme:

Das Dopingkontroll-Team stellt sicher, dass der Sportler angemessene Bedingungen vorfindet, z.B. die Möglichkeit, mindestens zehn Minuten vor Abgabe der Probe eine entspannte Haltung einnehmen zu können. Vor der Blutentnahme sollte der Sportler nach Möglichkeit keine Nahrung oder Flüssigkeit zu sich nehmen.

Bei Blutproben, die im Rahmen des Athlete Biological Passport Programs gezogen werden, muss sichergestellt werden, dass zwei Stunden vor der Abnahme keine körperliche Anstrengung erfolgt ist.

Auswahl des Behältnisses zur Probennahme

Der Sportler wählt aus einer Reihe einzeln versiegelter Behältnisse zur Probennahme eines für sich aus. Er stellt sicher, dass das Behältnis unbeschädigt ist und keinerlei Anzeichen einer unzulässigen Einflussnahme aufweist. Der Sportler behält von dieser Auswahl bis zur Versiegelung in einem manipulationssicheren Behältnisses die vollständige Kontrolle über das von ihm ausgewählte Kontrollmaterial sowie über seine Probe, es sei denn der Sportler benötigt Hilfe aufgrund einer Behinderung.

Abgabe der Probe

Die bereitgestellte Probe muss der erste abgegebene Urin des Sportlers nach der Benachrichtigung sein, d.h. der Sportler darf vor Abgabe der Probe keinen Urin abgeben (z.B. unter der Dusche).

Während der Bereitstellung der Probe dürfen sich nur der Sportler sowie ein gleichgeschlechtliches Mitglied des Dopingkontroll-Teams im Raum der Probenabgabe aufhalten. Im Falle minderjähriger oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Sportler darf ausschließlich auf deren Wunsch zusätzlich eine Vertrauensperson im Raum der Probenabgabe zugegen sein.

Das Dopingkontroll-Team stellt nach Möglichkeit sicher, dass sich der Sportler vor der Abgabe der Probe gründlich die Hände wäscht, gegebenenfalls lässt er den Sportler Handschuhe tragen.

Um ungehindert beobachten zu können, wie der Urin den Körper des Sportler verlässt bzw. um mögliche Manipulationen auszuschließen, muss sich der Sportler vom Oberkörper bis zu den Knien und von den Händen bis zu den Ellbogen frei machen.

Blutentnahme:

Der Verantwortliche für die Blutentnahme reinigt die Haut mit einem sterilen Desinfektionstuch oder -tupfer an einer Stelle, die den Sportler bzw. seine Leistung möglichst nicht beeinträchtigt, und verwendet gegebenenfalls einen Stauschlauch. Der Verantwortliche für die Blutentnahme entnimmt die Blutprobe einer oberflächlichen Vene und leitet sie in ein Röhrchen.

Es werden mindestens zwei Röhrchen befüllt, die spätere A- und B-Probe. Falls verwendet, wird der Stauschlauch unmittelbar nach der Venenpunktion entfernt.

Muss die Probe weiterverarbeitet werden, z.B. Zentrifugation oder Gewinnung des Serums, bleibt der Sportler so lange vor Ort, um die Probe zu beobachten, bis sie von ihm persönlich in einem manipulationssicheren Behältnis versiegelt ist.

Kontrollieren der Probenmenge

In der Regel werden 100 ml als Mindestmenge vorgegeben, um sicherzustellen, dass die Urin-Menge den Anforderungen des Labors entspricht und zur Erstellung einer Analyse ausreicht. Wurde eine unzureichende Urinmenge abgegeben, muss die Dopingkontrolle so lange fortgesetzt werden, bis die erforderliche Urinmenge zur Verfügung steht.

Im Falle einer unzureichenden Urinmenge wird die Teilproben mittels eines speziellen Teilproben-Sets versiegelt und gesichert. Die versiegelte Teilprobe muss sich jederzeit unter der Kontrolle des Sportlers befinden, der Sportler steht weiterhin unter permanenter Beobachtung und erhält Gelegenheit zu trinken.

Wurde die erforderliche Menge Urin nach zwei oder mehreren Teilproben bereitgestellt, wählt der Sportler ein neues, versiegeltes Behältnis zur Probennahme aus und führt die eigenen, bisher abgegebenen Teilproben darin zusammen. Der restliche Ablauf der Dopingkontrolle entspricht ab diesem Zeitpunkt wieder dem normalen Verfahren.

Blutentnahme:

Die Menge des entnommenen Blutes muss den entsprechenden Anforderungen für die durchzuführende Analyse der Probe genügen. Je nach Art der Analyse werden unterschiedliche Mengen an Blut benötigt und daher mehrere Probenröhrchen entnommen.

Auswahl des Kontrollkits

Hat der Sportler die geforderte Probenmenge abgegeben, wählt er aus einer Reihe einzeln versiegelter Kontrollkits (enthält die Flaschen "A" und "B") eines für sich aus. Der Sportler stellt sicher, dass das Set unbeschädigt ist und keinerlei Anzeichen unzulässiger Einflussnahme aufweist. Er öffnet das Set und vergewissert sich, dass die Proben-Codenummern auf den Flaschen, den Deckeln und dem Behälter gleich sind.

Aufteilung der Probe

Der Sportler teilt seine Urinprobe eigenhändig auf, es sei denn er benötigt Hilfe aufgrund einer Behinderung.

Der Sportler gießt die erforderliche Menge Urin in die Flasche "A" (mind. 60 ml). Der verbleibende Urin wird in die Flasche "B" (mind. 30 ml) gefüllt. Der Sportler lässt eine kleine Restmenge in dem ursprünglichen Behältnis, damit der Dopingkontrollor entsprechend der relevanten Labor-Richtlinien das spezifische Gewicht der Probe (Dichte) ermitteln kann.

Blutentnahme:

Eine der beiden gezogenen Blutprobenphiolen wird in die Flasche "A", die andere in die dazugehörige Flasche "B" gegeben. Wurden zusätzliche Blutphiolen befüllt, so werden mitunter mehrere Kontrollkits verwendet.

Verschließung / Versiegelung der Probe

Der Sportler versiegelt die Flaschen "A" und "B". Seine Vertrauensperson und der Dopingkontrollor überprüfen den Vorgang und stellen sicher, dass die Flaschen ordnungsgemäß versiegelt sind.

Ermittlung der Dichte einer Urinprobe

Der Dopingkontrollor ermittelt die Dichte anhand des Resturins, der in dem ursprünglichen Behältnis der Probennahme verblieben ist. Die Werte werden auf dem Dopingkontrollformular festgehalten.

Erfüllt die Probe nicht die gestellten Anforderungen hinsichtlich der Dichte, wird der Sportler gebeten, eine zusätzliche Probe abzugeben.

Ausfüllen des Dopingkontroll-Formulars

Der Sportler wird ersucht, Angaben zu sämtlichen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln, die er in jüngerer Zeit eingenommen hat, zu machen. Diese werden auf dem Dopingkontroll-Formular festgehalten.

Zudem muss eine allfällige Medizinische Ausnahmegenehmigung [http://www.nada.at/de/medizin/krankeit-oder-verletzung/] angegeben werden.

Der Sportler hat das Recht, Kommentare und Bedenken hinsichtlich des Verlaufs der Dopingkontrolle festzuhalten. Der Sportler sollte sich nochmals vergewissern, dass alle auf dem Dopingkontroll-Formular gemachten Angaben - einschließlich der Proben-Codenummern - korrekt sind.

Zum Schluss des Verfahrens der Probennahme unterschreiben der Sportler, die Mitglieder des Dopingkontroll-Teams und eventuell die Person, die Zeuge der Probennahme war bzw. die Vertrauensperson des Sportlers das Dopingkontroll-Formular.

Der Sportler erhält eine Durchschrift des Dopingkontroll-Formulars. Die für das Labor bestimmte Durchschrift des Dopingkontroll-Formulars enthält keinerlei Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität des Sportlers zulassen.

Transport

Das entnommene Probenmaterial ist ab dem Zeitpunkt der Dopingkontrolle im Besitz der für die Kontrolle verantwortlichen Anti-Doping-Organisation. Proben können über lange Zeit aufbewahrt werden und durch Auftrag der verantwortlichen Anti-Doping-Organisation erneut nach den aktuellsten Erkenntnissen der Analytik untersucht werden.

Die versiegelten Proben werden unter Einhaltung besonderer Maßnahmen (Sorgfaltskette, Überwachung der Temperatur, etc.) an eines der WADA-akkreditierten Labors versandt.

Analyse

Nach Eintreffen der Proben überprüft das Labor deren Unversehrtheit, um sicherzustellen, dass keinerlei Anzeichen für eine unzulässige Einflussnahme vorliegen. Das Labor hat aufgrund der Informationen im anonymisierten Durchschlag des Dopingkontroll-Formulars (nur Geschlecht und Sportart) keinerlei Hinweis, von wem die zu analysierende Probe stammt.

Bei der Untersuchung der Probe verfährt das WADA-akkreditierte Labor gemäß dem Internationalen Standard für Labors und stellt dabei sicher, dass die Sorgfaltskette jederzeit gepflegt wird.

Die "A"-Probe wird auf verbotene Substanzen und verbotene Methoden untersucht. Die "B"-Probe wird sicher im Labor verwahrt und kann zur Bestätigung eines positiven Analyseergebnisses der "A"-Probe herangezogen werden.

Das Labor unterrichtet die verantwortliche Anti-Doping-Organisation vom Analyseergebnis. Im Falle eines auffälligen Ergebnisses wird zeitgleich die WADA und der zuständige Internationale Fachverband unterrichtet. Kenntnis über die Identität der Probe hat weiterhin ausschließlich die verantwortliche Anti-Doping-Organisation, welche die Dopingkontrolle angeordnet hat.

Ergebnismanagement

Im Fall eines von der Norm abweichenden Analyseergebnisses kontrolliert die verantwortliche Anti-Doping-Organisation, wem diese Probe zuzuordnen ist und ob eine Medizinische Ausnahmegenehmigung für die gefundene Substanz oder Methode vorliegt bzw. ob ein anderer Umstand dieses Analyseergebnis verursacht haben könnte. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein Verdacht auf Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor.

Die zuständige Anti-Doping Organisation informiert den jeweiligen Fachverband und den betroffenen Sportler vom positiven Analyseergebnis.

Der betroffene Sportler hat nun die Möglichkeit, innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung der Information über eine positive A-Probe die Öffnung der B-Probe zu beantragen. Verzichtet der Sportler darauf, so gilt das Ergebnis der Analyse der A-Probe als bestätigt.

Wird das Ergebnis der A-Probe bestätigt bzw. auf die Analyse der B-Probe verzichtet, wird ein Verfahren eingeleitet.

Ist die NADA Austria für die Durchführung zuständig, so wird ein Prüfantrag an die unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) gestellt. Diese entscheidet in weiterer Folge im Anti-Doping Verfahren über entsprechende Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen.

Bis zum Abschluss des Anti-Doping Verfahrens wird keine Information an unbeteiligte Dritte gegeben.

Ein detaillierter Ablauf des Anti-Doping Verfahrens ist auf der Website der ÖADR [http://www.oeadr.at] zu finden.