Die Verbotsliste

  • Anabolika [/media/_media/_videopool/9.flv]
  • Wachstumshormone [/media/_media/_videopool/11.flv]
  • EPO [/media/_media/_videopool/10.flv]
  • Beta-2 Agonisten [/media/_media/_videopool/12.flv]
  • Hormon Antagonisten [/media/_media/_videopool/51.flv]
  • Diuretika / Maskierungsmittel [/media/_media/_videopool/59.flv]
  • Blutdoping [/media/_media/_videopool/14.flv]
  • Chem. und physik. Manipulation [/media/_media/_videopool/13.flv]
  • Gendoping [/media/_media/_videopool/15.flv]
  • Stimulanzien [/media/_media/_videopool/16.flv]
  • Glukokortikosteroide [/media/_media/_videopool/18.flv]
  • Narkotika [/media/_media/_videopool/52.flv]
  • Cannabinoide [/media/_media/_videopool/53.flv]
  • Alkohol [/media/_media/_videopool/54.flv]
  • Beta Blocker [/media/_media/_videopool/47.flv]

Die von der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) [http://www.wada-ama.org] herausgegebene Verbotsliste ist eine der wichtigsten Grundlagen der Anti-Doping Arbeit. Sie wird nach Konsultation der gesamten Anti-Doping Community zumindest jährlich aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Die neue Verbotsliste tritt in der Regel mit 1. Jänner in Kraft und wird drei Monate vorher veröffentlicht.

Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend.

Zusätzlich zur Verbotsliste wird eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen sowie zusätzliche Erläuterungen ("Summary of Major Modifications and Explanatory Notes") veröffentlicht.

Die WADA hat als Ergänzung zur Verbotsliste ein "Monitoring Program" installiert, um Missbrauchstendenzen bestimmter Substanzen frühzeitig erkennen zu können. Die Substanzen, die im "Monitoring Program" erfasst sind, werden bei der Analyse der Dopingproben routinemäßig mituntersucht. Sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, kann eine Aufnahme in die nächste Version der Verbotsliste erfolgen.

Kriterien für die Aufnahme in die Liste

Damit eine Substanz oder Methode in die Verbotsliste aufgenommen wird, muss sie zwei von drei Kriterien erfüllen:

  • sie hat das Potential, die Leistung zu steigern
  • sie hat das Risiko, die Gesundheit zu schädigen
  • sie verstößt gegen den Sportsgeist

Zusätzlich verboten sind Substanzen, die das Potential haben, Doping zu verschleiern.

Verbotsliste

Im Folgenden werden nur die Substanzklassen angeführt. Eine genauere Aufzählung befindet sich in der Verbotsliste [http://list.wada-ama.org/]selbst.

1. Es gibt Substanzen und Methoden die jederzeit (in und außerhalb von Wettkämpfen) verboten sind:

  • S0. Nicht zugelassene Substanzen
  • S1. Anabole Substanzen
  • S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
  • S3. Beta-2-Agonisten
  • S4. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
  • S5. Diuretika und Maskierungsmittel
  • M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers
  • M2. Chemische und physikalische Manipulation
  • M3. Gendoping

2. Es gibt Substanzen, die nur im Wettkampf verboten sind:

  • S6. Stimulanzien
  • S7. Narkotika
  • S8. Cannabinoide
  • S9. Glukokortikoide

3. Es gibt Substanzen, die nur bei bestimmten Sportarten verboten sind:

  • P1. Beta-Blocker

[http://www.bleibsauber.nada.at/files/doc/Updates/Verbotsliste-2012-NADA.pdf]